BMA
02_2026
Am 27.03. wurden wir zu einer aufgelaufenen Brandmeldeanlage bei einer ortsansässigen Firma gerufen.
Nach Erkundung vor Ort, konnten wir ausgetretenen Wasserdampf in einem Anlagenteil feststellen, somit war kein eingreifen durch die Feuerwehr notwendig.
Die Anlage wurde an den Betreiber übergeben und wir konnten wieder abrücken.